- Simultanzulassung
- Simultanzulassung,Recht: die Zulassung eines Rechtsanwaltes in Zivilsachen bei mehreren Gerichten. Sie ist einem bei einem Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwalt auf seinen Antrag für das übergeordnete Landgericht zu gewähren und in der Praxis insoweit die Regel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Simultanzulassung auch bei benachbarten Landgerichten erfolgen. Darüber hinaus ist sie grundsätzlich ausgeschlossen (§§ 23-25 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO). Ausnahmen gelten bei Änderung eines Gerichtsbezirks und allgemein in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo eine gleichzeitige Zulassung bei Landgericht und OLG möglich ist (§§ 226-227 b BRAO).
Universal-Lexikon. 2012.